Aktuelles

Grippeimpfung /Covidimpfung – gut geschützt durch den Winter

Liebe Patienten

Der Herbst kommt und mit ihm, ab Oktober bei uns auch die Grippeimpfzeit. Schützen Sie sich und ihre Lieben, die aktuelle Stiko empfiehlt die Grippeschutzimpfung für alle ab 60 als Standartimpfung, sowie für alle unter 60 bei folgenden Indikationen *, des weiteren ist es in Baden-Würrtemberg eine Satzungsleistung und wird, auch ohne entsprechende Indikation, auf Wunsch des Patienten als Leistung von der  Krankenkasse übernommen.

Die Stiko empfiehlt ebenfalls die Auffrischung des Coronaschutzes  und der GBA hat dies in den Schutzimpfungsrichtlinien aufgenommen. Auch hier gilt für alle ab 60 Jahren die Empfehlung zur jährlichen Covid Impfung im Herbst ( nach einer Covid Infektion werden 3 Monate Abstand zu nächsten Covid Impfung empfohlen) , Indikationsimpfungen sind für folgende Personen empfohlen **

Wir bieten beide Impfungen ab dem 07.10. in unserer Praxis an, Sie können ohne Termin mit ihrem Impfpaß zu folgenden Zeiten in unserer Praxis kommen.

Mo                 Di                 Mi                 Do                  Fr

jeden  vormittags  8 Uhr -10:30 Uhr   und zusätzlich

Di                                        Do

17:00-20:00                      16:00-19:00 Uhr

 

*Indikationsimpfung Influenza Auszug aus der GBA Schutzimpfungsrichtlinie

1. alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter
gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens
ab 1. Trimenon
2. Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit erhöhter
gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens,
wie z. B.
– chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive
Asthma und COPD)
– chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und
Nierenkrankheiten
– Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten
– Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten
Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare
chronische neurologische Krankheiten, die zu
respiratorischen Einschränkungen führen können
– Personen mit angeborenen oder erworbenen
Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
– HIV-Infektion

3. Bewohnende in Alters- oder Pflegeheimen
4. Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben
Haushalt lebende oder von ihnen betreute
Risikopersonen gefährden können.

Berufliche Indikation:
Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, z. B.
medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit
umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als
mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute
Risikopersonen fungieren können.

Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung durch
direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln.

Reiseindikation:
Reisen in Gebiete, in denen mit der Zirkulation von saisonaler
Influenza gerechnet werden muss, entsprechend Indikation.

 

 

** Indikationsimpfung für Covid Impfung  Auzug aus der GBA Schutzimpfungsrichtlinie
1. Personen ≥ 6 Monate mit erhöhter gesundheitlicher
Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge
einer Grundkrankheit, wie z. B.:
– Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B.
COPD)
– Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und
Nierenerkrankungen
– Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
– Adipositas
– ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische
Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung,
psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre
Erkrankungen
– Trisomie 21
– Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-
Infektion, Z. n. Organtransplantation)
– aktive neoplastische Krankheiten
2. Bewohnende von Einrichtungen der Pflege
3. Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von
Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung
vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann

Berufliche Indikation:
Personal in medizinischen Einrichtungen und
Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem
Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden.

Urlaubsinformationen

Liebe Patienten

Sie befinden sich auf der Homepage der HausÄrzte Eberhardzell Frau Dr. med. A. Stemmler-Mersinger und Herr M. Mersinger, wir haben eine Praxisgemeinschaft mit Herrn Dr. med. G. Höfflin. Es sind aber 2 unterschiedliche Praxen, weshalb die hier angegebenen Öffnungszeiten, Sprechzeiten und Urlaubszeiten sich nur auf die Praxis von Frau und Herrn Mersinger beziehen.

Kommenden Urlaube haben wir für das  Jahr 2024 aktuell noch geplant:

November vom 13-15.11.

Weihnachtsurlaub vom  23.12.24-03.01.25,

hier übernimmt Herr Dr. med. G. Höfflin die Vertretung, außer am Brückentagen 04.10. 24, und vom 24.12. und 30. und 31.12.24,  ist unsere Praxis sowie auch die Praxis von Herrn Dr. med.  G. Höfflin geschlossen.

 

Das E-Rezept kommt…so funktioniert es

Nix geht mehr ohne eGK -elektronische Gesundheitskarte – Ihre Versichertenkarte

Alle Ihre Medikamente, die sie bisher auf dem rosa Rezept (Muster16) verordnet bekommen haben, werden nun digital und sicher in der Telematikinfrastruktur gespeichert und können in der Apotheke über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerufen werden.

Vorteil: Sobald die Karte im laufenden Quartal bei uns eingelesen wurde, können Sie die Medikamente, die Sie bestellt haben, direkt mit Ihrer Versichertenkarte in einer Apotheke abholen. WICHTIG ! Sie brauchen in der Apotheke IMMER Ihre Versichertenkarte.

Rezepte für Angehörige einlösen – kein Problem

Viele Versicherte haben pflegebedürftige Angehörige, mit deren elektronischer Gesundheitskarte können sie zukünftig verschriebene Medikamente für Ihre Angehörigen oder Nachbarn abholen.

Für Patienten die keine eGK haben, gibt es einen QR Code als Papierausdruck, der dann ersatzweise in der Apotheke abgegeben werden kann.

Kein eRezept möglich für Privatrezepte, Hilfsmittelrezepte, Krankengymnastik etc..